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ALEXANDER BLANKENAGEL worden." Versáumt hat man es, in die Diskussion um ein sinnvolles Umgehen mit Corona in die geschlossene Gesellschaft von Politikern und Virologen/ Epidemiologen breiten gesellschaftlichen Sachverstand zu integrieren, obwohl das immer wieder gefordert worden ist. Das Narrativ von der „überall wütenden Pandemie“ — übersetze: das Narrativ der Pest und der Apokalypse - hätte in Frage gestellt, durchbrochen werden können; nicht mehr auf die Impfung wie das Kaninchen auf die Schlage starrend hätte man sich überlegen können, was geschehen soll, wenn man Corona nicht „wegimpfen“ (W. Kretschmann) kann. Und schließlich: Ob man „nach Corona“ unproblematisch zum status quo ante zurückkehren kann, ob das Freiheitsverständnis der Gesellschaft nicht bleibenden Schaden erleidet, ist eine offene Frage.“* LITERATUR DER SPIEGEL, Zahl der Homeoffice-Arbeiter in den vergangenen Monaten gestiegen, 16.02.2021. https://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-krise-zahlder-homeoffice-arbeiter-steigt-deutlich-an-a-13e5186d-46f0-4cf9-9da0b5cee159532c. ERDMANN, Max, Kohärenz in der Krise, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (2020), 1798-1802. HEINIG, Hans Michael — KINGREEN, Thorsten — Lepsius, Oliver - MOLLERs, Christoph — VOLKMANN, Uwe — WISSMANN Hinnerk, Why Constitution Matters — Verfassungsrechtswissenschaft in Zeiten der Corona-Krise, Juristen Zeitung 18 (2020), 861-872. KERSTEN, Jens — RIXEN, Stephan, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise, Miinchen, C.H.Beck, 2020. KINGREEN, Thorsten, Ist das Kunst? Dann kann das weg!, Verfassungsblog (4. 11. 2020), https://verfassungsblog.de/ist-das-kunst-dann-kann-das-weg/. PRANTIL, Heribert, Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne, München, C.H.Beck, 2021. "7 Sehr treffend Thorsten Kingreen, Ist das Kunst? Dann kann das weg!, Verfassungsblog (4. 11. 2020), https://verfassungsblog.de/ist-das-kunst-dann-kann-das-weg/: ,,Die Verordnungsgeber versuchen sich hier an der gewagten Unterscheidung zwischen der systemrelevanten ,,Wirtschaft“ und dem gerade nicht so wichtigen Sport- und Kulturbereich. Friseure dürfen öffnen, Kosmetiksalons nicht. Wir dürfen in den nächsten Wochen tagein, tagaus durch Autohäuser und Baumärkte streifen, aber das Kino und die Kabarettbühne sind tabu. Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen geöffneten und geschlossenen Einrichtungen ist damit die folgende Kontrollfrage: Ist das Kunst? Dann kann das weg!“ ‘8 Lepsius u. a., Why Constitution Matters, 864. + 270 +