worden." Versáumt hat man es, in die Diskussion um ein sinnvolles Umgehen
mit Corona in die geschlossene Gesellschaft von Politikern und Virologen/
Epidemiologen breiten gesellschaftlichen Sachverstand zu integrieren, obwohl
das immer wieder gefordert worden ist. Das Narrativ von der „überall wütenden
Pandemie“ — übersetze: das Narrativ der Pest und der Apokalypse - hätte in
Frage gestellt, durchbrochen werden können; nicht mehr auf die Impfung wie
das Kaninchen auf die Schlage starrend hätte man sich überlegen können, was
geschehen soll, wenn man Corona nicht „wegimpfen“ (W. Kretschmann) kann.
Und schließlich: Ob man „nach Corona“ unproblematisch zum status quo ante
zurückkehren kann, ob das Freiheitsverständnis der Gesellschaft nicht bleibenden
Schaden erleidet, ist eine offene Frage.“*
DER SPIEGEL, Zahl der Homeoffice-Arbeiter in den vergangenen Monaten
gestiegen, 16.02.2021. https://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-krise-zahl¬
der-homeoffice-arbeiter-steigt-deutlich-an-a-13e5186d-46f0-4cf9-9da0¬
b5cee159532c.
ERDMANN, Max, Kohärenz in der Krise, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
(2020), 1798-1802.
HEINIG, Hans Michael — KINGREEN, Thorsten — Lepsius, Oliver - MOLLERs,
Christoph — VOLKMANN, Uwe — WISSMANN Hinnerk, Why Constitution
Matters — Verfassungsrechtswissenschaft in Zeiten der Corona-Krise, Juristen
Zeitung 18 (2020), 861-872.
KERSTEN, Jens — RIXEN, Stephan, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise,
Miinchen, C.H.Beck, 2020.
KINGREEN, Thorsten, Ist das Kunst? Dann kann das weg!, Verfassungsblog (4. 11.
2020), https://verfassungsblog.de/ist-das-kunst-dann-kann-das-weg/.
PRANTIL, Heribert, Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne, München,
C.H.Beck, 2021.
"7 Sehr treffend Thorsten Kingreen, Ist das Kunst? Dann kann das weg!, Verfassungsblog
(4. 11. 2020), https://verfassungsblog.de/ist-das-kunst-dann-kann-das-weg/: ,,Die
Verordnungsgeber versuchen sich hier an der gewagten Unterscheidung zwischen der
systemrelevanten ,,Wirtschaft“ und dem gerade nicht so wichtigen Sport- und Kulturbereich.
Friseure dürfen öffnen, Kosmetiksalons nicht. Wir dürfen in den nächsten Wochen tagein,
tagaus durch Autohäuser und Baumärkte streifen, aber das Kino und die Kabarettbühne
sind tabu. Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen geöffneten und geschlossenen
Einrichtungen ist damit die folgende Kontrollfrage: Ist das Kunst? Dann kann das weg!“
‘8 Lepsius u. a., Why Constitution Matters, 864.