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CORONA-MASSNAHMEN Bedrohung durch Beanstandung von Anti-Corona-Maßnahmen in den Arm zu fallen.** Wir schreiben wieder den März, allerdings des Jahres 2021, und wissen unendlich viel mehr über die Krankheit; die von diesem Wissen unbeeindruckt sich wiederholenden Anti-Corona-Maßnahmen der „zweiten Welle“ und ihre erneuten, leider nur zu bekannten Grundrechtsbeschränkungen bleiben weiter unbehelligt von gerichtlicher Kontrolle. KEIN SCHÖNES RESÜME IN DIESER ZEIT! Die Corona-Politik der Bund-Länder-Konferenz und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durch die Länder seit dem Herbst 2020 sind ein Trauerspiel. Sie lassen zunächst eine sorgfältige Gefahrenprognose vermissen: Das mittlerweile und anders als beim ersten Lockdown vorhandene Wissen über Corona sowie das im Sommer 2020 angesammelte Know-How der Infektionsvermeidung und Infektionsverfolgung wurden blasiert für irrelevant erklärt und die Chance der adäquaten Vorbereitung auf die „zweite Welle“ im Winter etwa durch effizienten Schutz der Risikogruppen, Aufstockung und bessere Bezahlung des Pflegepersonals®, bessere finanzielle und digitale Ausstattung des Robert-KochInstituts oder der Gesundheitsämter“‘ oder auch Erhöhung der Testkapazitäten wurde verpaßt. Der Mühe, differenzierte, gefahradäquate und verhältnismäßige, vor allem erforderliche und angemessene Regelungen zu erlassen, hat man sich gar nicht erst unterzogen und statt dessen die Gesellschaft und Teile der Wirtschaft mit der kostspieligen Keule eines zweiten Lockdowns zu Boden gestreckt. Die Gerichte, im Sommer und Frühherbst angesichts niedriger Infektionszahlen noch kritisch gegenüber fragwürdigen Anti-Corona-Maßnahmen, haben sich mit dem Steigen der Zahlen im Spätherbst und dem Auftauchen von Mutanten zunehmend hinter dem Nebel einer allgegenwärtigen Gefahr sowie der Entscheidungsspielräume der Exekutive versteckt und die Ausweichmöglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes genutzt: Von einer sorgfältigen gerichtlichen Kontrolle konkreter Maßnahmen kann keine Rede sein. Die in der Panik des Frühjahrs gerade noch verständliche Entscheidung, die sozialen Beziehungen und die Kultur einzufrieren und im Gegenzug die Wirtschaft größtenteils unbehelligt zu lassen, ist in sturer Einfallslosigkeit auf Kosten der Lebensqualität wiederholt * Uwe Volkmann, Der Ausnahmezustand, Verfassungsblog (20. 3. 2020), https://verfassungsblog.de/der-ausnahmezustand/. # S. den Bericht in der Berliner Zeitung vom 12.3. 2021 „Tausende Pflegekräfte während der Pandemie arbeitslos“. 16 S. zu diesen Unterlassungen die Süddeutsche Zeitung vom 29. 3. 2021, S. 13 „Im Blindflug durch die Pandemie“. + 269 +