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CORONA-MASSNAHMEN um vorläufigen Rechtsschutz gegen Einzelmaßnahmen geht, verläuft die Prüfung und Abwägung analog. Die Corona-Rechtsprechung entscheidet in der Regel gegen den Antragsteller nach zwei Mustern. Entweder wird der Antrag abgelehnt, weil er in der Hauptsache wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird?? oder aber die Güterabwägung geht zuungunsten des Antragstellers aus, weil die Grundrechtsverletzungen die Belange des Gemeinwohls nicht deutlich überwiegen, mit anderen Worten klein geredet werden.’* Dazu kommt häufig noch der Hinweis auf die staatlichen Entschädigungen sowie das Argument der „Gesamtkonzeption“.?’” Abwägungen mit einem Ergebnis zugunsten des Antragstellers fallen in der Regel nur bei besonders wichtigen Grundrechten oder auch bei offenkundig unsinnigen Maßnahmen an.°® Es gibt schließlich eine gewisse Korrelation mit den Infektions-. Krankenhausbelegungs- und Todeszahlen: Im Frühjahr und Spätwinter 2020 fielen die Entscheidungen in der Regel meist negativ aus, im Sommer und Herbst bis zum steilen Anstieg der Zahlen öfter auch mal positiv und dann mit dem Beginn des Dezembers wieder negativ.’ Die erstinstanzliche Verwaltungsgerichte schließlich scheinen eher geneigt zu sein, Anträgen stattzugeben;?* dies mag damit 17, mwNw; OVG Bremen Urteil vom 9.11.2020 - 1 B 339/20, BeckRS 2020, 30294, Rz. 12; OVG Schleswig Beschluß vom 2.10.2020 -— 3 MR 41/20, BeckRS 2020, 26000, Rz. 9 £. 33, OVG Magdeburg Beschl. v. 24.11.2020 — 3 R 220/20, BeckRS 2020, 32485, Rz. 22. 34 VGH München, Beschluß vom 14.6.2020 - 20 NE 20.1196, BeckRS 2020, 14609, Rz. 27 £.; VGH München, Beschluß vom 29.5.2020 - 20 NE 20.1165, BeckRS 2020, 10750, Rz. 18 f. 35 Zur Entschädigung s. die Nachweise in Anm. 21; zur Gesamtkonzeption s. BVerfG, Beschluß vom 11. 11. 2020, 1 BvR 2530/20, Rz. 16. 3° VGH München Beschluß vom 11.9.2020 - 10 CS 20.2063, BeckRS 2020, 24837, Rz. 13 ff.: Versammlungsfreiheit; VGH München Beschluß vom 1.11.2020 - 10 CS 20.2449, BeckRS 2020, 30392, Rz. 17 ff.: Versammlungsfreiheit/Maskenpflicht; s. aber demgegenüber die das Versammlungsverbot bestätigende Entscheidung BVerfG, NVwZ 2021, 55/55; OVG BerlinBrandenburg Beschluß vom 4.1.2021 - OVG 11 S 132/20, BeckRS 2021, 2, Rz. 19 ff.: Attest für Ausnahme von Maskenpflicht/hohen Sensibilität der persönlichen Gesundheitsdaten in den Attesten. — Besonders unsinnig etwa VG Hamburg, Beschluß vom 11.03.2021 9 E 920/2, S. 5: Maskentragepflicht beim Joggen in den öffentlichen Grünanlagen; VGH München, Beschluß vom 24.11.2020 - 20 NE 20.2605: Testpflicht für Grenzgänger. 37 Ausgewertet wurden 7 VG-Entscheidungen, 27 OVG/VGH-Entscheidungen sowie 21 BVerfG-Entscheidungen in drei Zeiträumen, nämlich bis einschließlich Mai 2020, vom Juni 2020 bis November 2020 und dann vom Dezember 2020 bis heute. Im Zeitraum bis Mai 2020 gab es eine stattgebende bei insgesamt 12 ablehnenden Entscheidungen; im Zeitraum von Juni bis November gab es 7 stattgebende und 26 ablehnende Entscheidungen; im Zeitraum Dezember bis heute gab es 3 stattgebende und 5 ablehnende Entscheidungen. % Bei den VG-Entscheidungen gab es 4 zumindest teilweise stattgebende Entscheidungen gegenüber 3 ablehnenden Entscheidungen; bei den OVG gab es 7 stattgebende Entscheidungen gegenüber 20 ablehnenden Entscheidungen. + 267 +