um vorläufigen Rechtsschutz gegen Einzelmaßnahmen geht, verläuft die Prüfung
und Abwägung analog.
Die Corona-Rechtsprechung entscheidet in der Regel gegen den Antragsteller
nach zwei Mustern. Entweder wird der Antrag abgelehnt, weil er in der Hauptsache
wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird?? oder aber die Güterabwägung geht
zuungunsten des Antragstellers aus, weil die Grundrechtsverletzungen die
Belange des Gemeinwohls nicht deutlich überwiegen, mit anderen Worten klein
geredet werden.’* Dazu kommt häufig noch der Hinweis auf die staatlichen
Entschädigungen sowie das Argument der „Gesamtkonzeption“.?’” Abwägungen
mit einem Ergebnis zugunsten des Antragstellers fallen in der Regel nur bei
besonders wichtigen Grundrechten oder auch bei offenkundig unsinnigen
Maßnahmen an.°® Es gibt schließlich eine gewisse Korrelation mit den Infektions-.
Krankenhausbelegungs- und Todeszahlen: Im Frühjahr und Spätwinter 2020
fielen die Entscheidungen in der Regel meist negativ aus, im Sommer und Herbst
bis zum steilen Anstieg der Zahlen öfter auch mal positiv und dann mit dem
Beginn des Dezembers wieder negativ.’ Die erstinstanzliche Verwaltungsgerichte
schließlich scheinen eher geneigt zu sein, Anträgen stattzugeben;?* dies mag damit
17, mwNw; OVG Bremen Urteil vom 9.11.2020 - 1 B 339/20, BeckRS 2020, 30294, Rz. 12;
OVG Schleswig Beschluß vom 2.10.2020 -— 3 MR 41/20, BeckRS 2020, 26000, Rz. 9 £.
33, OVG Magdeburg Beschl. v. 24.11.2020 — 3 R 220/20, BeckRS 2020, 32485, Rz. 22.
34 VGH München, Beschluß vom 14.6.2020 - 20 NE 20.1196, BeckRS 2020, 14609, Rz. 27 £.;
VGH München, Beschluß vom 29.5.2020 - 20 NE 20.1165, BeckRS 2020, 10750, Rz. 18 f.
35 Zur Entschädigung s. die Nachweise in Anm. 21; zur Gesamtkonzeption s. BVerfG, Beschluß
vom 11. 11. 2020, 1 BvR 2530/20, Rz. 16.
3° VGH München Beschluß vom 11.9.2020 - 10 CS 20.2063, BeckRS 2020, 24837, Rz. 13 ff.:
Versammlungsfreiheit; VGH München Beschluß vom 1.11.2020 - 10 CS 20.2449, BeckRS
2020, 30392, Rz. 17 ff.: Versammlungsfreiheit/Maskenpflicht; s. aber demgegenüber die das
Versammlungsverbot bestätigende Entscheidung BVerfG, NVwZ 2021, 55/55; OVG Berlin¬
Brandenburg Beschluß vom 4.1.2021 - OVG 11 S 132/20, BeckRS 2021, 2, Rz. 19 ff.: Attest
für Ausnahme von Maskenpflicht/hohen Sensibilität der persönlichen Gesundheitsdaten
in den Attesten. — Besonders unsinnig etwa VG Hamburg, Beschluß vom 11.03.2021 ¬
9 E 920/2, S. 5: Maskentragepflicht beim Joggen in den öffentlichen Grünanlagen; VGH
München, Beschluß vom 24.11.2020 - 20 NE 20.2605: Testpflicht für Grenzgänger.
37 Ausgewertet wurden 7 VG-Entscheidungen, 27 OVG/VGH-Entscheidungen sowie 21
BVerfG-Entscheidungen in drei Zeiträumen, nämlich bis einschließlich Mai 2020, vom
Juni 2020 bis November 2020 und dann vom Dezember 2020 bis heute. Im Zeitraum bis
Mai 2020 gab es eine stattgebende bei insgesamt 12 ablehnenden Entscheidungen; im
Zeitraum von Juni bis November gab es 7 stattgebende und 26 ablehnende Entscheidungen;
im Zeitraum Dezember bis heute gab es 3 stattgebende und 5 ablehnende Entscheidungen.
% Bei den VG-Entscheidungen gab es 4 zumindest teilweise stattgebende Entscheidungen
gegenüber 3 ablehnenden Entscheidungen; bei den OVG gab es 7 stattgebende
Entscheidungen gegenüber 20 ablehnenden Entscheidungen.