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ALEXANDER BLANKENAGEL die Schließung „ansteckungsverdächtiger“ Einrichtungen. Allerdings: Kontakte sind nicht gleich Kontakten! Produktion, Bürorarbeit (im Homeoffice arbeiteten Mitte Februar nur 25 % der Beschäftigten, vorher noch weniger?) und öffentlicher Verkehr finden, abgesehen von der Maskenpflicht, weiter so statt, als wäre nichts. Die Politik klammert sich an ihren eigenen Befund vom Herbst 2020, daß das Anwachsen der Infektionszahlen seinen Grund in den sonstigen sozialen Kontakten der Bevölkerung hat. Wie man das festgestellt hat, bleibt ein Rätsel: Laut Robert-Koch-Institut weiß man bei 75 Prozent der Ansteckungen nicht, wo sich die betreffenden angesteckt haben.’ Da die Politik angesichts des Weiterlaufens von Produktion, Büroarbeit und öffentlichem Verkehr zeigen mußte, daß sie etwas tut, schloß sie alle Kultureinrichtungen (inklusive Schulen und Universitäten), Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Sportanlagen und reduzierte dadurch die Lebensqualität drastisch. Das wäre doch gelacht, so wohl das Kalkül, wenn man die Leute nicht durch das Austrocknen von „sinnlosen“ Begegnungsmöglichkeiten zuhause halten könnte. Auf der Strecke bleiben persönliche Freiheit, Religionsfreiheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Wissenschafts- und Kunstfreiheit, Freizügigkeit sowie wirtschaftliche Betätigungsfreiheit und Eigentum; wirtschaftliche Existenzen werden massenweise vernichtet. Auch die Menschenwürde ist berührt, wenn man die alten Menschen in Altersheimen ohne Abschied von ihren Angehörigen einsam sterben läßt oder auch die freie Wahl von Interaktionspartnern und Interaktionsformen auf ein Minimum reduziert wird. Die Restriktionen werden von der Bundeskanzlerin und den regelmäßig in der Mehrzahlvon ihr „überzeugten“ Ministerpräsidenten der Länder gebetsmühlenmäßig immer wieder damit gerechtfertigt, daß die konkreten gefahrenabwehrenden Maßnahmen immer verhältnismäßig sein müßten und seien. Das Vorhandensein einer Gefahr, nämlich der Pandemie, wird still und global vorausgesetzt. GEFAHRENABWEHR UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT Die Gefahr Die gegenwärtigen Restriktionen dienen der Gefahrenabwehr. Wenn bzw. soweit keine Gefahr vorliegt, sind Einschränkungen von Grundrechten rechtswidrig. Wie ist nun in der Situation einer ansteckenden Krankheit - um das panikgetränkte Wort ? Der Spiegel, Zahl der Homeoffice-Arbeiter in den vergangenen Monaten gestiegen, Der Spiegel, (16.02.2021), https://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-krise-zahl-der-homeofficearbeiter-steigt-deutlich-an-a-13e5186d-46f0-4cf9-9da0-b5cee159532c. 3 Darauf verweist mit Quellenangabe etwa das OVG Magdeburg Beschluß v. 24.11.2020 — 3 R 220/20, BeckRS 2020, 32485, Rz.69. + 258 *