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DIE FESTSTELLUNGEN, SCHLUSSFOLGERUNGEN UND VORSCHLAGE DER FORSCHUNG... Kriminalität, und das damit zusammenhängende Gegeninteresse der Strafverfolgung und der Rechtsprechung; d) der Vorrang der kriminaltaktischen Mittel; e) die „Massenerzeugung“ und die Schablone der Verbrecher wegen der Überbelastung der Strafverfolgungsbehörden; f) der Mangel der Weiterentwicklung der eigenen kriminaltaktischen Methode; g) sie lässt sich nicht einmal mittels der Computerisierung weiterentwickeln, da sie damit nicht verbinden ist; h) die (persönliche) Anwendbarkeit des Instituts ist begrenzt. Diese Tendenzen dürfen wir aber nicht überwerten, und aus folgenden Gründen dürfen wir auf ihre Anwendung nicht verzichten: i) ihre Methode erfüllt die Forderungen des Rechtsstaates; j) ihre Erfolglosigkeit führt zu keinen unbehebbaren Fehlern (zum Justizmord); k) sie verletzt nicht das Recht auf faires Verfahren; 1) ihre Taktik ist detailliert bearbeitet; m) bessere Lösungen für das Problem - die sie ersetzen und überflüssig machen könnten - hat man bis heute nicht gefunden. Schließendlich müssen wir herausheben, dass - trotz jener niedrigen Effektivität — auch der kleinste Gewinn Erfolg für die Strafverfolgung und für die Rechtsprechung bringt. Und heutzutage bedeutet das nicht wenig! + 211 +