DIE FESTSTELLUNGEN, SCHLUSSFOLGERUNGEN UND VORSCHLAGE DER FORSCHUNG...
Kriminalität, und das damit zusammenhängende Gegeninteresse der Strafver¬
folgung und der Rechtsprechung;
d) der Vorrang der kriminaltaktischen Mittel;
e) die „Massenerzeugung“ und die Schablone der Verbrecher wegen der
Überbelastung der Strafverfolgungsbehörden;
f) der Mangel der Weiterentwicklung der eigenen kriminaltaktischen Methode;
g) sie lässt sich nicht einmal mittels der Computerisierung weiterentwickeln,
da sie damit nicht verbinden ist;
h) die (persönliche) Anwendbarkeit des Instituts ist begrenzt.
Diese Tendenzen dürfen wir aber nicht überwerten, und aus folgenden Gründen
dürfen wir auf ihre Anwendung nicht verzichten:
i) ihre Methode erfüllt die Forderungen des Rechtsstaates;
j) ihre Erfolglosigkeit führt zu keinen unbehebbaren Fehlern (zum Justizmord);
k) sie verletzt nicht das Recht auf faires Verfahren;
1) ihre Taktik ist detailliert bearbeitet;
m) bessere Lösungen für das Problem - die sie ersetzen und überflüssig machen
könnten - hat man bis heute nicht gefunden.
Schließendlich müssen wir herausheben, dass - trotz jener niedrigen Effektivität —
auch der kleinste Gewinn Erfolg für die Strafverfolgung und für die Rechtsprechung
bringt. Und heutzutage bedeutet das nicht wenig!