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CSABA FENYVESI DIE ANTWORTEN AUF DIE GRUNDFRAGEN DER FORSCHUNG ÜBER DIE GEGENÜBERSTELLUNG (DIE BEWERTUNG DER HYPOTHESEN) a) Die theoretische Grundlage der Konfrontierung der Aussagen von Auge zu Auge - nämlich, dass die leugnende Person, die die Wahrheit verneint, nach der Mitteilung der Wahrheit durch den anderen Teilnehmer, wegen seiner Entschlossenheit und Selbstsicherheit, wegen der Spannung, aus Scham oder wegen ihres Gewissens zusammenbricht und ihre Aussage verändert - ist aufrechterhaltbar bzw. sie ist aufrechtzuerhalten. b) Die Gegenüberstellung verkörpert eine mögliche, rechte, legale und faire Form der Wahrheitsfindung. c) Ihre Durchführung im Strafverfahren ist vor Allem währen des Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt, man darfjedoch aufihre Anwendung in der Hauptverhandlung auch nicht verzichten. (Hiermit beantwortete ich auch die Frage der Hypothese in Punkt g.) d) Mit dem Zeugenschutzprogramm ist diese Rechtseinrichtung in dem Maße vereinbar, dass ihre Anwendung einerseits aus gesetzlichen, anderseits taktischen Gründen nicht in jedem Fall möglich bzw. erwünscht ist. e) In Hinsicht der Personen im Kindesalter ist diese Methode nicht durchzuführen, und bei Jugendlichen und Familienmitgliedern muss man mit besonderer Vorsicht und Bedenken vorgehen, und sie darf nur in begrenztem Kreis und niedriger Zahl angewendet werden. f) Ich halte es für bestätigt, dass ihre fakultative Anwendung die Vereinfachung und Beschleunigung der Strafprozesse fördern kann. g) Durch den Einsatz der —- auch von mir unterstützten — methodischen Empfehlungen können die Effektivität ihres Vollzugs erhöht, und die zu ihrer Durchführung benötigte Zeit vermindert werden. DIE ZUKUNFT DER GEGENÜBERSTELLUNG a) der Widerstand der angelsächsischen Länder gegenüber dem Rechtsinstitut; b) die Verstärkung des Zeugenschutzes in Europa; c) die Erscheinung der „reuigen Pentitos“ infolge der Verstärkung der organisierten + 210 +