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DE LA BONNE MONNAIE Gewiss wird ein Unternehmer, dessen besondere Geschicklichkeit des Ueberwinden grosser Hindernisse oder dem eine besonders günstige Verwehrtung der Produkte zu verdanken ist, mit Recht einen gréssern Theil fiir sich beanspruchen, vorausgesetzt, dass die anderen Mindet-Anspriiche dadurch nicht beeintrachtig werden. Da der Unternehmer fiir das Gelingen einsteht, und in der Regel sich im Vorhinein mit dem Besitzer und mit den Hilfsarbeitern abfindet, so fallt der grössere Gewinn in erster Linie ihm zu. Der Besitzer der materiellen Güter wird auch einen Grösseren Gewinn beansruchen können, wenn er grosse Verlustgefahr läuft, wie z. B. im Seehandel u. s. w. Desgleichen warees aberauchsehr unbilligja oft ungerecht, dem Hilfsarbeiter das vorzuenthalten, was offenbar seiner grösseren Geschicklichkeit oder seinem besonderen Fleisse zuzuschreiben ist. Ein Mittel, um dem Lohnarbeiter ein theilweise proportionelles Entgelt zukommen zu lassen über das mindeste Einkommen hinaus, ist der Stücklohn, die Arbeitprämie und die Anrechnung eines Antheils vom Theil oder vom Gesammtgewinne, (diess ist unter verschiedeuen Formen möglich). Gleichzeitig wird durch eine solche Einrichtung der Eifer angeregt, wodurch alle betheiligten Faktoren Vortheil gewinnen. Frage 5. Was versteht man unter Lohn? Welches sind die gebräuchlichen Arten desselben? Lohn ist das materielle Entgelt für den einem Anderen geleisteten Dienst und für die Arbeit, welche zum Gelingen eines fremden Unternehmens aufgewendet wird. (Dicti. de l'Académie française sagt : salaire, payement, récompense pour travail ou pour service). Sieht man ab von den zuweilen vorkommenden Fällen von Entlohnung freiwillig geleisteter Dienste und Arbeiten, so ergeben sich folgende Betrachtongen : Zuerst muss man jene Thätigkeiten, die man als Dienste bezeichnet, von denjenigen "TIhätigkeiten unterscheiden, welche zum Gelingen einer wirtschaftlichen Unternehmung angewendet werden. Auch der entgeltliche Dienst ist eine Arbeit, aber das Resultat ist einer Bewehrtung nicht fähig, während in einer wirtschaftlichen Unternehmung ein zu berechnendes Resultat erzielt wird. Es ist schwer einen Anhaltspunkt zu finden für Bewerthung des Kleiderputzens durch einen Diener, oder der Gesundheitherstellung durch den Arzt [sic] oder des Kehrens in einer Fabrik, oder einer richterlichen, einer administrativen Entscheidung, einer kirchlichen Einsegnung u. s. w. + 119 +