Terminologische Unterschiede machen es immer schwierig, fachsprachliche Be¬
griffe genau zu vergleichen.
Wie im Allgemeinen bei der Untersuchung der ähnlichen, eigenartige Termi¬
nologie gebrauchenden Gebiete der Jura, muss ich also auch diesen Überblick mit
einer kurzen Klärung der Begriffe beginnen. Die Unterscheidung der geheimen
Informationsammlung und der geheimen Datenerwerbung in unserer früheren
StPO? - obwohl die beiden Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Resultät völlig identisch
sein können - hatte meiner Ansicht nach ausschließlich das Ziel, schon mit der
Benennung klar zu machen, ob diese Verfahren, die ohne die Kenntnis des Betrof¬
fenen verlaufen, im Rahmen der Ermittlungen geführt werden, oder außer den in
verfahrensrechtlichem Sinne genommenen Ermittlungen (typisch vorangehend).
Die erste heißt „Information”, die zweite - „ Angabe”. Der Unterschied ergibt sich
also nicht aus der inhaltlichen Verschiedenheit der zwei Begriffe. Darum ist es
hier ohne Bedeutung, in eine ausführlichere Analyse davon einzugehen, welchen
semantischen Unterschied zwischen der Angabe (Kenntnis über eine Tatsache)
und der Information (interpretierte, relevant gemachte Angabe) es gibt oder es
geben mag.
Das echte, sachliche Problem bestand nämlich immer, nach wie vor bestehend,
darin, dass auf die Anwendung und Benützung der geheimen Angabenerwerbung
im Laufe des Ermittlungsverfahrens beziehen sich exaktere, klarere, dadurch aus
garantieller Hinsicht mehr annehmbare Vorschriften, als auf die weitaus mehr
„mystizitierbare”, zerstreut geregelte geheime Informationsammlung. Die dazu
berechtigten Organe behandhabten letztere Tätigkeit immer lockerer, was aber
deren Verwendbarkeit anbelangt, machten sie dabei dieselben ausdrücklichen An¬
sprüche geltend, wie im Falle der vorherigen. Und inzwischen bezeichneten sie
als ein unnützbares theoretisches Aufwerfen die Frage, worin sich der Verdacht
unterscheidet, der die Sammlung der geheimen Information zwecks in der Ab¬
sicht der Strafverfolgung, z.B. der Aufklärung einer Straftat begründet’, warum