RICHARD SOYER — STEFAN SCHUMANN
hatte doch gegenteilig der Einsatz korrumpierender Mittel als Werkzeug
zur Durchsetzung außenpolitischer Interessen ebenso Tradition wie gerade
auch die Auslandskorruption als ein Mittel zur Durchsetzung singulärer oder
partikulärer Wirtschaftsinteressen eine lange Geschichte hat. Und war, solange
es außerhalb der eigenen Landesgrenzen blieb, teils sogar rechtlich akzeptiert.
So war zum Beispiel in Deutschland bis zur Neuregelung des $ 299 dStGB die
Auslandsbestechung im privaten Sektor nicht strafrechtlich erfasst und konnten
die entsprechenden „nützlichen Aufwendungen“ steuerlich als Betriebsausgabe
geltend gemacht werden.’
Die Kriminalisierung der Auslandskorruption rief in der deutschen Wirtschaft
massive Befürchtungen einer verschlechterten Position im internationalen
Wettbewerb hervor. Eine Erweiterung der Strafbarkeit auf Taten im Ausland
könne, so wird eine Stellungnahme der Spitzenverbände der Wirtschaft zitiert,
nur hingenommen werden, „wenn entsprechende Verpflichtungen auch der
Konkurrenz-Staaten sichergestellt“ würden.® Geschichte, genauer: Diskussion
und Argumente wiederholen sich. Man werfe nur einen Blick auf die jüngste
Debatte? in Deutschland um die Einführung eines Verbandssanktionengesetzes
als Teil des „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der
Wirtschaft“!
Bei der Forderung nach Unternehmenssanktionierung im Zuge der Bekämpfung
des Menschenhandels mag der Bezug zur globalen (Legal-)Wirtschaft nicht in glei¬
cher Weise deutlich sein, stand doch im Mittelpunkt der allgemeinöffentlichen Dis¬
kussion zunächst primär der Menschenhandel im Kontext sexueller Ausbeutung.
Die Arbeitsausbeutung schien nur im Kontext von illegaler Migration und Schat¬
tenwirtschaft betroffen zu sein. Zunehmend verlagert sich jedoch der Fokus der
Debatte um Menschenhandel (auch) in Richtung der Arbeitsausbeutung. Der Kon¬
against corporate corruption in the United States and Germany, 1972-2012, in Richard
F. Wetzell (ed.), Bulletin of the German Historical Institute, Washington DC, German
Historical Institute 2013, 7 ff., https://www.ghi-dc.org/publication/bulletin-53-fall-2013
(abgerufen 08.10.2021).
7 Vgl auch § 309 6StGB.
8 Siehe Jan Keuchel, Schmiergeldzahlungen ins Ausland nicht mehr absetzbar. Aufseher
nehmen Exportwirtschaft ins Visier, Handelsblatt (14.10.2002), https://www.handelsblatt.
com/archiv/schmiergeldzahlungen-ins-ausland-nicht-mehr-absetzbar-aufseher-nehmen¬
exportwirtschaft-ins-visier/2203170.html?ticket=ST-1038523-ZwE2bfEiiT 1QfY9nJBYz¬
ap3 (abgerufen 08.10.2021).
Siehe Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V., Stellungnahme zum Gesetzesentwurf
zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, 8, https://www.buj-verband.de/wp-content/
uploads/BUJ-Stellungnahme-Entwurf-eines-Gesetzes-zur-staerkung-der-Integritaet-in¬
der-Wirtschaft-Juni-2020.pdf (abgerufen 08.10.2021).
1° http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2656/265689.html (abgerufen 08.10.2021).