UNTERNEHMENSSTRAFRECHT, GLOBALER WETTBEWERB UND MENSCHENRECHTSSCHUTZ
dem Jubilar an dieser Stelle ganz besonders herzlich zu gratulieren und das Beste
vom Besten für die Zukunft zu wünschen.
Die Rolle transnationaler Unternehmen im globalen Wirtschaftsleben und ihre
Verantwortung im Zusammenhang mit dem Postulat der Universalität und
Unteilbarkeit der Menschenrechte gerät zunehmend in den Blickpunkt weltweit
stattfindender gesellschaftlicher Diskurse. Schwere Menschenrechtsverletzungen
wirken sich oftmals grenzüberschreitend aus und könnten über den Bereich von
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinaus strafrechtlich
abgesichert werden. Ein solcher Weg, die Erweiterung des Völkerstrafrechts um
ein Wirtschaftsvölkerstrafrecht, steht seit längerer Zeit zur Diskussion. Aber auch
soft law approaches, die strafbewehrte Einführung von Transparenzvorschriften
oder so genannte Lieferkettengesetze könnten ein alternatives oder ergänzendes
Instrument wirksamer Prävention sein.
Im Beitrag werden die Entstehung, erste Zwischenergebnisse und Forschungs¬
ansätze als Werkstattbericht aus dem Projekt an der JKU Linz vorgestellt.
DER TREND ZUR UNTERNEHMENSHAFTUNG: MENSCHENRECHTE
UND TRANSNATIONALE WIRTSCHAFT ALS PROBLEMSTELLUNG
Spät, aber doch, hat sich der österreichische Gesetzgeber entschlossen, ein
gerichtliches Unternehmensstrafrecht mit In-Kraft-Treten am 1.1.2006 zu
schaffen.*
Vor allem internationale Verpflichtungen? und europäische Vorgaben
haben den Anstoß gegeben, auch die Verantwortlichkeit von Verbänden für
Delikte wie Korruption oder Menschenhandel zu verfolgen. Der Kampf gegen
Auslandskorruption mit strafrechtlichen Mitteln, beginnend namentlich mit dem
U.S. amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act 1977 (FCPA) in Zeiten des
Kalten Krieges, war durch originär außenpolitische Interessen mindestens ebenso
geprägt wie durch wirtschaftliche Ziele wie einem besseren Schutz amerikanischer
Unternehmen vor Korruptionsforderungen generell.° Ein Paradigmenwechsel,
* Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) BGBl I 2005/151 idF BGBl I 2016/26. Näher
dazu Richard Soyer (ed.), Handbuch Unternehmensstrafrecht, Wien, Manz Verlag, 2020.
5 Siehe etwa Art. 26 UNCAC.
Ausführliche Materialanalyse bei Mike Koehler, The Story ofthe Foreign Corrupt Practices
Act Ohio State Law Journal 73 (2012), 929 ff., https://ssrn.com/abstract=2185406; Ferner
Hartmut Berghoff, From the Watergate scandal to the compliance revolution: The fight