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engsten SchlifSelLocher durchschlepfen. Die vorher N°° a) angezeigten Mittel sollen auch hiergegen gute Dienste thun. c) Spiritus - ist der Teufel, mit einer Käfer-Raupen-Bremse-Horniß oder andern Thier-Gestalt maskirt, wird auch in einem Schächtelchen genährt, und von seinem Inhaber beständig in der Tasche getragen; macht, ohne seine Behausung zu verlaßen, daß sein Herr immer Geld genug hat; kann durch Geschenck und Verkauf vom 1" und 2'® Herrn auf den 3°“, aber nicht von diesem auf den 4" gebracht werden. Kehrt, ins Feuer oder Waßer geworfen, immer augenblicklich und unsichtbar in die Tasche seines Herrn zurücke; hat mit ihm Kapitulation auf eine bestimmte Zeit, nach deren Verfluß er unumgänglich zum Teufel fahren muß, ist aber doch nach Erzehlungen einiger Musketiere, oder anderer dergleichen aufgeklärten Köpfe, von einigen seiner BundesGenoßen, noch vor, oder bey Ausgang der kapitulirten Zeit, vor diesem oder jenem Altar, durch Gebet und Exorcismen dieses jenes Chors von Geistlichen, freylich mit Zurücklaßung eines höllischen Gestancks, getrennet werden. Wie kommt man - wie kommt der erste Inhaber eines Spiritus zu einem solchen Eigenthum? Durch Kauf nicht, weil er per hypothesin der 1“* Besitzer ist. Also vielleicht auf eine Art, wie folgt: Hanns reitet auf den Jahrmarckt, und fragt schertzend den jungen Volten was er ihm vom Jahrmarckt mitbringen solle? Volten, von der gerühmten Nutzbarkeit eines solchen Dinges gereitzt, antwortet im Ernst: einen Spiritus. Hanns setzt seinen Schertz dadurch fort, daß er im Heimreiten einen Grashüpfer fängt, und denselben dem Volten als einen gekauften Spiritus in einem Schachtelchen übergibt. Was geschieht? Der vorhere arme Volten hat von nun an immer Geld genug; denn sein Graßhüpfer ist nun mehr, als er war, er ist Teufel, Spiritus. Vielleicht aber hat auch der Teufel selbst dergleiche Waare fertig, darf sie aber nicht öffentlich feil tragen, sondern kann nur, wenn sie bey Gelegenheit gesucht wird, damit guten Freunden dienen. Z. E. zween Katzendorfer, arme Leute, giengen ohne weitere Gesellschaft nach Reps auf den Jahrmarckt. Unterwegs klagten sie einander ihre Armuth und meinten dabey, daß ihren Umständen ein Spiritus nicht übel seyn würde. Kaum hatten sie den Repser Marckt erreicht, so tratt ein grauer Unbekannter zu ihnen, —: er habe gehört, daß sie Spiritus nöthig hätten; hier also im Schächtelchen seyen einige zu verkaufen. Erschrocken eilten sie von diesem unerwarteten Krämer loszukommen, welcher sich aber noch etliche male bey ihnen einfand, und seine Waare sehr angelegentlich anboth. Das letzte mal geschahe es im Zurückkehren auf der Hattertbrücke zwischen Reps und Hamorod. - Ob der Krämer auch Geißfüße gehabt? konnte, weil beyde Männer nicht mehr sind, nicht erfragt werden. Nota. Der Preis eines Spiritus ist willkührlich, je nachdem er einträglich seyn soll. Soll er träglich 1. Fl. einbringen, so zahlt man 1. Fl.; soll er 10, - so 10. u. s. w. d) Drache, nach dem wallachischen, nun auch bey den Sachsen nationalisirten Nahmen: Hizmen. Der Wahn vom Drachen ist ausgebreiteter, und sitzt fester, als die vorherigen N. b. c. [Namen unter b. und c.] Er ist ebenfalls der böse Geist, in der Gestalt einer feurigen Kugel, mit einem langen feurigen Schweif, der zu jener, als dem Kopf, 280