2) Verwahrungsmittel sollen
1. Allerhand rare, und wenns das Vermögen leidet, kostbare Angehánge zumal bey
Kindern seyn.
2. So reibet man auch Kinder und Erwachsenen öfters mit nüchternem Speichel. [Seite
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3. Ist die Rede von schönem Vieh, als Fohlen, Kälbern oder Schooßhündchen, so wird
ihnen ein rothes Halsband anbefestigt, oder auch nur ein rother Lappen ans linke Ohr
geheftet; oder endlich bey dem Lobe des Thieres mit den bekanten Worten: Pick dich!
ausgespieen.
3) Die Kur bey bereits geschehener Beschreiung, wird mit Wafer, worinnen dreymal
etliche glühende Kohlen abgeloschen, und iedesmal ein Kreuz darüber gezeichnet
worden, verrichtet; also zwar, daß Stirne, Schläfe und Augenlieder des Kranken
benezzet werden.
Als einen Pendent zu dieser Beruffens-Materie muß ich auch das beinahe durchgängige
Vorurtheil der gemeinen Kindbetterinnen und Ammen berühren, welche ihre
Befreundtinnen, Nachbarinnen, und wer sonst bey ihnen eintritt, recht zudringlich
zum Sitzen nöthigen; oder auch, wie auf den Dörfern bräuchlich ist, von der sich
beurlaubenden Person recht angelegentlich um einen Faden oder ein sonstiges Läppchen
anhalten, und solches in des Kindes Wiege werfen. Beides aus Aberglaube: damit dem
kleinen Säugling nicht der Schlaf fortgetragen werde.
Beschwörung und Herausforderung der Geister.
Solte zwar ebenfalls zu jenen, in unsern lichtvollern Zeiten ganz und gar verabschiedeten
Thorheiten gehören, deren sich die Vernunft längst schämen mußte. Und doch affektirt
man noch hier und dorten eine geheime despotische Oberherrschaft über gewiße, uns
so bekante Wesen, wie die Geister sind: die aber, sobald wir nur unsern Exorzismus:
Alle gute Geister! verrichteten, wie Espenlaub zitterten; und so oft wirs an sie verlageten,
und das Geheimniß, Geister nach der Kunst zu behandeln inne hätten; wir sie iedesmal
zu unsern beliebigen Diensten zwingen könten.
Man könte diese Beschwörung füglich in die zum Scherze, und diejenige im Ernste
unternommene, eintheilen. Die erstere soll auf ein Poßenspiel hinauslaufen, wo
neugierige Personen vom Geisterzitirer diesen oder jenen Verstorbenen zu sehen
anverlangen, und durch List und Täuschung beides der Sinne und halbschauerlichen
Einbildung, den zitirten Todten wirklich gesehen zu haben, irre geführet werden.
Die zweite ernsthaftere Beschwörung aber, hat mehrmals traurige Spuren hinterlaßen:
Man erzehlt sich in allen Akten, in den Unschuldigen Nachrichten, historischen
Bildersaalen, Kirchengeschichten, und akademischen Responsen, von der, im Jahr 1715
in der ersten Weihnachts- oder Christnacht ohnweit Jena, durch einen dortigen
akademischen Purschen, namentlich Weeber, und 2 Baursleute, unternomene
Geisterbeschwörung, welche besagte Gesellschaft, in einem nahe bey Jena gelegenen