zahlende kurze Gedicht sein (inc. Tu contra cives iniusta bis induis arma), das die Taten
und inkosequente Politik seines Herrn, Sigismund Bathory mit scharfen Worten kri¬
tisiert, ohne ihn beim Namen zu nennen. Das Uberraschende dabei ist, dass Hunyadi
bis zum Ende seines Lebens dem Fiirsten die Treue hielt. Der zweiten Zeile des Ge¬
dichts zufolge ergriff Sigismund bereits zweimal die Flucht, was so viel bedeutet, dass
Hunyadi die Zeilen irgendwann nach dem 21. März 1599 geschrieben haben mochte.
Das heißt also, dieses dürfte sein letztes bekanntes Gedicht sein.
Ein Großteil der restlichen Gedichte dürften wegen des Ihemas und der inneren
Hinweisen nach dem Tod Stephan Bäthorys geschrieben worden sein, also zwischen
den letzten Tagen des Jahres 1586 und den ersten Tagen von 1587. Von diesen han¬
delt es sich bei zwei Gedichten um Epitaphien zum Tode des Königs (Epitaphia divi
regis Stephani), die schließlich keinen Platz im Band Piis manibus bekamen ((inc. Hic
me coniectum curis odioque meorum; inc. Quid mihi pro victo pacata Polonia Moscho). Hier
schließt sich auch jenes, zwölfzeiliges Gedicht an, in dem der Dichter die beiden
„ketzerischen“ italienischen Ärzte Bäthorys für den Tod des Königs verantwortlich
macht. Obwohl er keine Namen schreibt, sind diese wegen der um sie kursierenden
Pamphlete bekannt: Es dürfte sich dabei um Niccolö Buccella und Pietro Simone
Simoni handeln. (inc. Marte invictus eram,vicit mors saeva, quis author). Seine bei¬
den anderen Gedichte fassen in zwei und drei Distichen die gefährliche polnische
politische Lage nach dem Tod des Königs zusammen (In tumulum Polonicum), die
Hunyadi 1587 geschrieben haben mochte, bevor am 27. Dezember Sigismund III.
zum polnischen König gewählt wurde (inc. Dum duo germani certant de paupere regno;
inc. Unum non poteras tolerare Polonia regem). Er schrieb auch noch zwei parodistische
Gedichte zum gleichen Thema (In legatum pontificum claudum): geminzt auf den hin¬
kenden päpstlichen Nuntius des Papstes Sixtus V. Entweder dürfte dieser der Bischof
von Cameron Gerolamo Vitale de Buoi, oder der Erzbischof von Neapel Hannibal
der Capua gewesen sein). Der Legat ist nicht nur körperlich ein Hinkebein, sondern
auch in seiner Seele, schreibt unser Dichter. Jetzt, da Stephan Bäthory nicht mehr
lebt, ist auch der Kirchenstaat zum Hinken verurteilt. Da Sixtus V. im August 1590
starb, dürfte Hunyadi diese Gedichte irgendwann zwischen 1587 und 1590 geschri¬
eben haben. (inc. Claudus Apostolica quid vult legatus ab urbe; inc. Claudicat huc Sexti
claudus legatus et illuc). Sein 15 Hexameter langes und so unter den Handschriften
längstes in insunierendem Ton verfasstes Gedicht, mit dem Titel In Stanislaum quen¬
dam Czolek Polonum perduellem, beschreibt das obszöne Leben und die unzüchtigen
Taten von einem gewissen Stanislaw Czolek (inc. Qui sanum Phalarin immansuetum¬
que Neronem). Von den eingetragenen Gedichten mokiert sich das vorletzte über den
(hochwohlgeborenen) Titel eines nicht genannten Adeligen, der nie etwas gemacht
hat, mit dem er dieses Attribut, diesen Rang verdient hätte. Doch schließlich könnte
er ja noch ein richtiger magnus (hochwohlgeboren) werden, nur müsste man ihn mit
einem straffen Strang auf einen hohen Baum aufhängen (inc. Cum tu nil magnum,
nil parvum feceris unguam). Das allerletzte Gedicht wurde zum Tode eines Freundes