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CSABA FENYVESI

DIE ANTWORTEN AUF DIE GRUNDFRAGEN DER FORSCHUNG
ÜBER DIE GEGENÜBERSTELLUNG (DIE BEWERTUNG DER HYPOTHESEN)

a) Die theoretische Grundlage der Konfrontierung der Aussagen von Auge zu
Auge - nämlich, dass die leugnende Person, die die Wahrheit verneint, nach
der Mitteilung der Wahrheit durch den anderen Teilnehmer, wegen seiner
Entschlossenheit und Selbstsicherheit, wegen der Spannung, aus Scham oder
wegen ihres Gewissens zusammenbricht und ihre Aussage verändert - ist
aufrechterhaltbar bzw. sie ist aufrechtzuerhalten.

b) Die Gegenüberstellung verkörpert eine mögliche, rechte, legale und faire
Form der Wahrheitsfindung.

c) Ihre Durchführung im Strafverfahren ist vor Allem währen des Ermitt¬
lungsverfahrens gerechtfertigt, man darfjedoch aufihre Anwendung in der
Hauptverhandlung auch nicht verzichten. (Hiermit beantwortete ich auch
die Frage der Hypothese in Punkt g.)

d) Mit dem Zeugenschutzprogramm ist diese Rechtseinrichtung in dem Maße
vereinbar, dass ihre Anwendung einerseits aus gesetzlichen, anderseits
taktischen Gründen nicht in jedem Fall möglich bzw. erwünscht ist.

e) In Hinsicht der Personen im Kindesalter ist diese Methode nicht
durchzuführen, und bei Jugendlichen und Familienmitgliedern muss
man mit besonderer Vorsicht und Bedenken vorgehen, und sie darf nur in
begrenztem Kreis und niedriger Zahl angewendet werden.

f) Ich halte es für bestätigt, dass ihre fakultative Anwendung die Vereinfachung
und Beschleunigung der Strafprozesse fördern kann.

g) Durch den Einsatz der —- auch von mir unterstützten — methodischen
Empfehlungen können die Effektivität ihres Vollzugs erhöht, und die zu
ihrer Durchführung benötigte Zeit vermindert werden.

DIE ZUKUNFT DER GEGENÜBERSTELLUNG

a) der Widerstand der angelsächsischen Länder gegenüber dem Rechtsinstitut;
b) die Verstärkung des Zeugenschutzes in Europa;
c) die Erscheinung der „reuigen Pentitos“ infolge der Verstärkung der organisierten

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