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DIE EUROPAISCHEN STRAFVOLLZUGSGRUNDSATZE IN DER 2020 UBERARBEITETEN FASSUNG

Maßgabe zu, dass die betroffenen Gefangenen einen Anspruch auf eine rechtliche
Uberpriifung haben miissen.

Die CPT-Standards stellen fest, dass es eine kleine Gruppe an Gefangenen in
jedem Land geben diirfte, die ein hohes Sicherheitsrisiko darstellten und besonders
sicher untergebracht werden müssten. Das CPT schlägt vor, als Ausgleich zu den
strengen Haftbedingungen ein intern „relativ gelockertes Regime“ anzuwenden
und vielfältige Aktivitäten sowie Kontakte zu Mitgefangenen zu gestatten. Die
hoch gesicherte Unterbringung soll nur so lange wie zwingend notwendig aufrecht
erhalten werden.?!

Im 21. Jahresbericht des CPT wurden diese Grundsätze nochmals weiter prä¬
zisiert. Einzelhaft kann „extrem schädigende Auswirkung auf die geistige, kör¬
perliche und soziale Gesundheit der Betroffenen haben“”?. Dementsprechend ist
sie auf „ein absolutes Minimum“ zu begrenzen. Die zu beachtenden Prinzipien
der Verhältnismäßigkeit (im Hinblick auf Anlass und Dauer), der Rechtmäßigkeit
(Gesetzesvorbehalt), der Nachvollziehbarkeit (Begründungspflicht und akten¬
mäßige Dokumentation), der Notwendigkeit (Begründung jeglicher zusätzlicher
Einschränkungen von Grundrechten als Nebenwirkung der Einzelhaft, z. B. kein
automatischer Entzug von Besuchen u. a. Kontakten mit der Außenwelt) und der
Nichtdiskriminierung verdeutlichen dieses Bemühen des CPT, jegliche Form der
Einzelhaft bzw. Isolierung von Gefangenen zu minimieren.” Einzelhaft kann zu¬
lässig sein als Disziplinarstrafe, nach Auffassung des CPT für maximal 14 Tage,
bei Jugendlichen in jedem Fall kürzer, ferner als Präventivmaßnahme bei gefähr¬
lichen Gefangenen (z. B. zum Schutz von anderen Gefangenen und Bedienste¬
ten). Die materiellen Haftbedingungen (Zellengröße, ausreichendes Tageslicht,
Belüftung und Ausstattung) sollten die gleichen Mindeststandards erfüllen wie
normale Haftraume.™”

Vor diesem Hintergrund wird die weitergehende Ausdifferenzierung und
Präzisierung der Vorschriften zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen und der
Einzelhaft (Isolierung von Gefangenen) in der Aktualisierung der EPR im Jahr
2020 verständlich.

Die Nummern 51.1-53.9 der EPR 2020 erfassen Vorschriften zu den besonderen
Sicherungsmaßnahmen, aber auch zur Sicherheit allgemein.”

Die Sicherungsmaßnahmen (security) sind „auf das zur Erreichung der sicheren
Unterbringung (der Gefangenen) notwendige Mindestmaß zu beschränken“ (Nr.

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Council of Europe, Entwicklungen der CPT-Standards bezüglich Gefängnishaft - Auszug
aus dem 11. Jahresbericht des CPT, 2001, 6, https://rm.coe.int/16806cd23b.

2 Council of Europe, Entwicklungen der CPT-Standards bezüglich Gefängnishaft, 1.

3 Council of Europe, Entwicklungen der CPT-Standards bezüglich Gefängnishaft, 2 f.
Council of Europe, Entwicklungen der CPT-Standards bezüglich Gefängnishaft, 4 ff.

Vgl. hierzu auch Debus, Konzeptionen, 73 ft.

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