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RICHARD SOYER — STEFAN SCHUMANN hatte doch gegenteilig der Einsatz korrumpierender Mittel als Werkzeug zur Durchsetzung außenpolitischer Interessen ebenso Tradition wie gerade auch die Auslandskorruption als ein Mittel zur Durchsetzung singulärer oder partikulärer Wirtschaftsinteressen eine lange Geschichte hat. Und war, solange es außerhalb der eigenen Landesgrenzen blieb, teils sogar rechtlich akzeptiert. So war zum Beispiel in Deutschland bis zur Neuregelung des $ 299 dStGB die Auslandsbestechung im privaten Sektor nicht strafrechtlich erfasst und konnten die entsprechenden „nützlichen Aufwendungen“ steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.’ Die Kriminalisierung der Auslandskorruption rief in der deutschen Wirtschaft massive Befürchtungen einer verschlechterten Position im internationalen Wettbewerb hervor. Eine Erweiterung der Strafbarkeit auf Taten im Ausland könne, so wird eine Stellungnahme der Spitzenverbände der Wirtschaft zitiert, nur hingenommen werden, „wenn entsprechende Verpflichtungen auch der Konkurrenz-Staaten sichergestellt“ würden.® Geschichte, genauer: Diskussion und Argumente wiederholen sich. Man werfe nur einen Blick auf die jüngste Debatte? in Deutschland um die Einführung eines Verbandssanktionengesetzes als Teil des „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“! Bei der Forderung nach Unternehmenssanktionierung im Zuge der Bekämpfung des Menschenhandels mag der Bezug zur globalen (Legal-)Wirtschaft nicht in gleicher Weise deutlich sein, stand doch im Mittelpunkt der allgemeinöffentlichen Diskussion zunächst primär der Menschenhandel im Kontext sexueller Ausbeutung. Die Arbeitsausbeutung schien nur im Kontext von illegaler Migration und Schattenwirtschaft betroffen zu sein. Zunehmend verlagert sich jedoch der Fokus der Debatte um Menschenhandel (auch) in Richtung der Arbeitsausbeutung. Der Kon against corporate corruption in the United States and Germany, 1972-2012, in Richard F. Wetzell (ed.), Bulletin of the German Historical Institute, Washington DC, German Historical Institute 2013, 7 ff., https://www.ghi-dc.org/publication/bulletin-53-fall-2013 (abgerufen 08.10.2021). 7 Vgl auch § 309 6StGB. 8 Siehe Jan Keuchel, Schmiergeldzahlungen ins Ausland nicht mehr absetzbar. Aufseher nehmen Exportwirtschaft ins Visier, Handelsblatt (14.10.2002), https://www.handelsblatt. com/archiv/schmiergeldzahlungen-ins-ausland-nicht-mehr-absetzbar-aufseher-nehmenexportwirtschaft-ins-visier/2203170.html?ticket=ST-1038523-ZwE2bfEiiT 1QfY9nJBYzap3 (abgerufen 08.10.2021). Siehe Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V., Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, 8, https://www.buj-verband.de/wp-content/ uploads/BUJ-Stellungnahme-Entwurf-eines-Gesetzes-zur-staerkung-der-Integritaet-inder-Wirtschaft-Juni-2020.pdf (abgerufen 08.10.2021). 1° http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2656/265689.html (abgerufen 08.10.2021). .88 +