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V. UNGARNDEUTSCHE HEIMAT- UND VATERLANDBILDER UM 1800 li. AsscHN. LEUTE. — DEUTSCHE. 129 „star aliorum civium — ejusdem loci, pro posse ipso„ rumtaxam contribuant: tajnen. ss u. s. w) und weil sich in dem Zunft-Privilegium des Königs Matthias kein Unterschied der Nationen vorfand, triumphirten die ungrischen Fleischhacker im J. 1507, und erhielten gleich den Deutschen, das Zunft- und Meisterrecht. — Beynahe noch ärgerlicher gieng’s in der Haupt-und Residenzstadi Ofen zu. Ein uraltes Statut (aæntiqua conditio; Bonrisıus Dec. III. Lib. IV. erzählt die Sache) galt daselbst, nach welchen ein Jalır lang ein Deutscher, hernach eben so lang ein Unger das Richteramt zu verwalten hatte. Als aber die Deutschen, um die Zeit, als Albrecht König wurde, sich an jenes Statut nicht mehr kehren wollten, trat das Faustrecht mit seinen höllischen Furien, Raub und Mord in die Mitte; man plünderte die Häuser, und bedeckte die Ofner Gassen mit den Leibern der Erschlagenen. §. 27. Deutsche. Reine Nation, weder der alten noch der neuen Welt, ist so zerstreut in allen Welttheilen, und unter jeder Zone zu finden, und denkt und handelt in diesem Verstande mehr cosmopolitisch, als die deutsche. Sogar auf die Enkel der Teutonen in Ungern, scheint sich dieser allgewaltige Trieb, die Welt, wie sie sagen zu probiren, verpflanzt zu haben. Es giebt Deutsch-Unger , welche in Nord- America Bürger sind, und wenigstens vor der Josephinischen Militär -Conscription , gab es ungrischdeutsche Handwerksbursche, welche West-und Ost-Indien gesehen hatten. Ueberhaupt müssen viele Deutsche in Ungern , z. B. um Oedenburg und den Neusiedler See, schon seit Ungr. Statist. I. Thl. I dem Einleitende Worte über die Deutschen im ersten Band der Schwartner’schen Statistik * 118 +