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engsten SchlifSelLocher durchschlepfen. Die vorher N°° a) angezeigten Mittel sollen
auch hiergegen gute Dienste thun.

c) Spiritus - ist der Teufel, mit einer Käfer-Raupen-Bremse-Horniß oder andern Thi¬
er-Gestalt maskirt, wird auch in einem Schächtelchen genährt, und von seinem Inha¬
ber beständig in der Tasche getragen; macht, ohne seine Behausung zu verlaßen, daß
sein Herr immer Geld genug hat; kann durch Geschenck und Verkauf vom 1" und
2'® Herrn auf den 3°“, aber nicht von diesem auf den 4" gebracht werden. Kehrt, ins
Feuer oder Waßer geworfen, immer augenblicklich und unsichtbar in die Tasche seines
Herrn zurücke; hat mit ihm Kapitulation auf eine bestimmte Zeit, nach deren Verfluß
er unumgänglich zum Teufel fahren muß, ist aber doch nach Erzehlungen einiger Mus¬
ketiere, oder anderer dergleichen aufgeklärten Köpfe, von einigen seiner BundesGen¬
oßen, noch vor, oder bey Ausgang der kapitulirten Zeit, vor diesem oder jenem Altar,
durch Gebet und Exorcismen dieses jenes Chors von Geistlichen, freylich mit Zurüc¬
klaßung eines höllischen Gestancks, getrennet werden.

Wie kommt man - wie kommt der erste Inhaber eines Spiritus zu einem solchen Ei¬
genthum? Durch Kauf nicht, weil er per hypothesin der 1“* Besitzer ist. Also vielleicht
auf eine Art, wie folgt: Hanns reitet auf den Jahrmarckt, und fragt schertzend den jun¬
gen Volten was er ihm vom Jahrmarckt mitbringen solle? Volten, von der gerühmten
Nutzbarkeit eines solchen Dinges gereitzt, antwortet im Ernst: einen Spiritus. Hanns
setzt seinen Schertz dadurch fort, daß er im Heimreiten einen Grashüpfer fängt, und
denselben dem Volten als einen gekauften Spiritus in einem Schachtelchen übergibt.
Was geschieht? Der vorhere arme Volten hat von nun an immer Geld genug; denn sein
Graßhüpfer ist nun mehr, als er war, er ist Teufel, Spiritus.

Vielleicht aber hat auch der Teufel selbst dergleiche Waare fertig, darf sie aber nicht
öffentlich feil tragen, sondern kann nur, wenn sie bey Gelegenheit gesucht wird, damit
guten Freunden dienen. Z. E. zween Katzendorfer, arme Leute, giengen ohne weitere
Gesellschaft nach Reps auf den Jahrmarckt. Unterwegs klagten sie einander ihre Ar¬
muth und meinten dabey, daß ihren Umständen ein Spiritus nicht übel seyn würde.
Kaum hatten sie den Repser Marckt erreicht, so tratt ein grauer Unbekannter zu ihnen,
—: er habe gehört, daß sie Spiritus nöthig hätten; hier also im Schächtelchen seyen
einige zu verkaufen. Erschrocken eilten sie von diesem unerwarteten Krämer loszukom¬
men, welcher sich aber noch etliche male bey ihnen einfand, und seine Waare sehr
angelegentlich anboth. Das letzte mal geschahe es im Zurückkehren auf der Hattertb¬
rücke zwischen Reps und Hamorod. - Ob der Krämer auch Geißfüße gehabt? konnte,
weil beyde Männer nicht mehr sind, nicht erfragt werden.

Nota. Der Preis eines Spiritus ist willkührlich, je nachdem er einträglich seyn soll. Soll
er träglich 1. Fl. einbringen, so zahlt man 1. Fl.; soll er 10, - so 10. u. s. w.

d) Drache, nach dem wallachischen, nun auch bey den Sachsen nationalisirten Nah¬
men: Hizmen. Der Wahn vom Drachen ist ausgebreiteter, und sitzt fester, als die vor¬
herigen N. b. c. [Namen unter b. und c.] Er ist ebenfalls der böse Geist, in der Gestalt
einer feurigen Kugel, mit einem langen feurigen Schweif, der zu jener, als dem Kopf,

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