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DE LA BONNE MONNAIE 13. ??.09.1886. « Reponses du comte de Kuefstein a plusieurs points du questionnaire sur le salaire. » Aut. : Kuefstein. boite H 3562. (Ch2 24) (K 16) pp : 7, imprime, en allemand. Von Kuefstein reagit a un probleme dont la première apparition devant les catholiques sociaux date de 1881 déjà : c'est le groupe de Rome dont faisait parti Kuefstein qui en avait formulé des propositions du point de vue de l'éthique catholique. Ce document en est la version développée et complétée. Lauteur y distingue les diverses formes du travail et définit les dimensions du salaire. Le document suivant sera la version française abrégée de celui-ci. RÉPONSES DU COMTE DE KUEFSTEIN À PLUSIEURS POINTS DU QUESTIONNAIRE SUR LE SALAIRE LOHN. FRAGE ZU 4. Ist es eine Forderung des Sittengesetzes, dass soweit thunlich, eine Vertheilung der Gesammtfrucht oder des Gesammtgewinnes bei wirtschaftlichen Unternehmungen stattfinde, jenach dem Verhältniss, in welchem die einzelnen Faktoren zur Hervorbringung des Gesamtresultates mitgewirkt haben? In abstracto ist es eine Forderung des strengen Rechtes, dass einem jeden produzierenden Faktor ein seiner Leistung entsprechender Theil aus dem Gesammtertrage zukomme, nach dem Grundsatze res frucitificat domino. Bei concreten wirtschaftlichen Unternehmungen ist es unmöglich genau festzustellen, welchen Theil ein jeder einzelne Faktor am Zustandebringen des Endresultates genommen hat. Schon aus diesem Grunde ist eine nach strengem Rechte zu erfolgende 'Iheilung ausgeschlossen. Dazu kommt zu berücksichtigen, dass nicht bloss die Ausführung der Arbeit für Erzielung des Gesammterfolges massgebend ist ; sondern einerseits die Berechnung un Zusammenstellung des Unternehmens, worauf die materielle Ausführung folgt, und endlich die wirtschaftliche Verwehrtung, welche erst gestattet, den Erfolg zu erzielen und dessen Höhe zu erkennen. Es sind also drei Momente zu berücksichtigen : a. Geistige Arbeit des Planentwerfens und materielle Vorarbeit ; b. Materielle Ausführung (Produktion im engeren Sinne) ; c. Wirtschaftliche Verwehrtung, Absatz, Verkauf, Realisierung der Waare in Geld. Ist es nun nicht möglich beim Zusammenwirken in Ausführung eines gemeinsamen Werkes zu bestimmen, welcher Theil des Erfolges dem einen oder anderen Arbeiter zuzuschreiben ist, so ist es noch viel schwieriger zu bestimmen, welcher Theil der geistigen und materiellen Vorarbeit einerseits, der wirtschaftlichen Verwehrtung des Arbeitererfolges anderseits + 117 +