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FRIEDER DÜNKEL weiter ausdifferenziert." Die Aufrechterhaltung sozialer Bindungen durch Besuchskontakte und Lockerungen gehört zu den wesentlichen Faktoren des Wiedereingliederungsprozesses, und aus der sog. Desistance-Forschung wissen wir, das positive familiäre Bindungen oder Partnerschaften den Ausstieg aus der Kriminalität erleichtern bzw. begünstigen können.’ NEU GEFASSTE REGELUNGEN IN DEN EPR 2020 — BESONDERE SICHERHEITSMASSNAHMEN UND EINZELHAFT (ISOLATION) Die Neufassung der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze von 2020 beinhaltet vor allem detailliertere Vorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen und dabei insbesondere die Regelung zur Isolation von Gefangenen, die schon in der Fassung von 2006 im Hinblick auf die Unterbringung in Hochsicherheitsanstalten oder -abteilungen „auf Extremfälle“ beschränkt werden sollten. Anlass für die Überarbeitung der EPR 2020 waren u. a. die in den sog. NelsonMandela-Rules der Vereinten Nationen von 2015 im Vergleich zu den EPR 2006 ausformulierten stärkeren Restriktionen? und die vom Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT) aufgestellten Mindeststandards bzgl. der Isolierung (Einzelhaft) von Gefangenen. Die Mandela-Rules enthalten Regelungen in Bezug auf jede Art der unfreiwilligen Isolierung, wie Absonderungen oder Einzelhaft. Sie besagen u. a., die Vorschriften dass zu den allgemeinen Lebensbedingungen, z. B. zu Bewegung und Sport ausnahmslos auch für besonders sicher untergebrachte Gefangene gelten sollen. Sie untersagen die zeitlich unbestimmte (Regel 43a) oder Langzeit-Einzelhaft („prolonged solitary confinement“, Regel 43b). Regel 44 definiert die Einzelhaft als „die Absonderung eines Gefangenen für mindestens 22 Stunden pro Tag“, die Langzeit-Einzelhaft als „eine mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage währende Einzelhaft“. Regel 45.1 der Mandela-Rules lässt Einzelhaft (solitary confinement) nur ausnahmsweise als „letztes Mittel“ und für die kürzest mögliche Dauer mit der 18 Vgl. hierzu Frieder Dünkel, Ehe- und familienfreundliche Gestaltung des Strafvollzugs. Rechtliche und rechtstatsächliche Entwicklungen in Deutschland in Ruch, Andreas — Singelnstein, Tobias (Hrsg.), Auf neuen Wegen — Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft aus interdisziplindrer Perspektive. Festschrift fiir Thomas Feltes zum 70. Geburtstag. Berlin, Duncker & Humblot, 2021, 545-559. 1 Vgl. Ineke Pruin, Die Entlassung aus dem Strafvollzug: Strukturen und Konzepte für einen gelingenden Übergang in ein deliktfreies Leben im europäischen Vergleich, Mönchengladbach, Forum Verlag Godesberg, 2022. ?° United Nations Office on Drugs and Crime, United Nations Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (The Mandela Rules), 2015, www.un.org/ga/search/view_doc. asp? symbol=A/C.3/70/L.3. + 128 *