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UNTERNEHMENSSTRAFRECHT, GLOBALER WETTBEWERB UND MENSCHENRECHTSSCHUTZ dem Jubilar an dieser Stelle ganz besonders herzlich zu gratulieren und das Beste vom Besten für die Zukunft zu wünschen. Die Rolle transnationaler Unternehmen im globalen Wirtschaftsleben und ihre Verantwortung im Zusammenhang mit dem Postulat der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte gerät zunehmend in den Blickpunkt weltweit stattfindender gesellschaftlicher Diskurse. Schwere Menschenrechtsverletzungen wirken sich oftmals grenzüberschreitend aus und könnten über den Bereich von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinaus strafrechtlich abgesichert werden. Ein solcher Weg, die Erweiterung des Völkerstrafrechts um ein Wirtschaftsvölkerstrafrecht, steht seit längerer Zeit zur Diskussion. Aber auch soft law approaches, die strafbewehrte Einführung von Transparenzvorschriften oder so genannte Lieferkettengesetze könnten ein alternatives oder ergänzendes Instrument wirksamer Prävention sein. Im Beitrag werden die Entstehung, erste Zwischenergebnisse und Forschungsansätze als Werkstattbericht aus dem Projekt an der JKU Linz vorgestellt. DER TREND ZUR UNTERNEHMENSHAFTUNG: MENSCHENRECHTE UND TRANSNATIONALE WIRTSCHAFT ALS PROBLEMSTELLUNG Spät, aber doch, hat sich der österreichische Gesetzgeber entschlossen, ein gerichtliches Unternehmensstrafrecht mit In-Kraft-Treten am 1.1.2006 zu schaffen.* Vor allem internationale Verpflichtungen? und europäische Vorgaben haben den Anstoß gegeben, auch die Verantwortlichkeit von Verbänden für Delikte wie Korruption oder Menschenhandel zu verfolgen. Der Kampf gegen Auslandskorruption mit strafrechtlichen Mitteln, beginnend namentlich mit dem U.S. amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act 1977 (FCPA) in Zeiten des Kalten Krieges, war durch originär außenpolitische Interessen mindestens ebenso geprägt wie durch wirtschaftliche Ziele wie einem besseren Schutz amerikanischer Unternehmen vor Korruptionsforderungen generell.° Ein Paradigmenwechsel, * Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) BGBl I 2005/151 idF BGBl I 2016/26. Näher dazu Richard Soyer (ed.), Handbuch Unternehmensstrafrecht, Wien, Manz Verlag, 2020. 5 Siehe etwa Art. 26 UNCAC. Ausführliche Materialanalyse bei Mike Koehler, The Story ofthe Foreign Corrupt Practices Act Ohio State Law Journal 73 (2012), 929 ff., https://ssrn.com/abstract=2185406; Ferner Hartmut Berghoff, From the Watergate scandal to the compliance revolution: The fight .87 +