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SCHILLERS RAUBERLIED UND SEINE VARIANTEN AUF FLIEGENDEN BLATTERN [3.] Wir kämpfen nicht fiir schndden Sold in einem fremden Heere: nein uns vereint ein heil’ges Band, wir kampfen fiir das Vaterland und unsers Königs Ehre. Auch im dritten Band der Sammlung von Erk und Böhme gibt es unter dem Titel Die schwere Reiterei ein Lied, in dem noch die Flugblattvariante des Räuberliedes pulsiert. Laut Anmerkungen der Herausgeber war es mit Text und Melodie erst 1845 aufgezeichnet worden. Aus dieser leicht zugänglichen Variante sei hier nur die erste Strophe zitiert: Ein freies Leben führen wir,” ein Leben voller Wonne. Es blitzt und glänzt der Kürassier in seines Panzers Rüst und Zier, schön wie die blanke Sonne. Es ist charakteristisch, dass die zwei Schiller-Verse, mit denen Typ I anhob, etwa ein halbes Jahrhundert nach der Entstehung der ersten Flugblattvarianten noch immer so produktiv weiterlebten und sogar noch das letzte Reimwort mit dem des Schiller-Gedichtes und seiner verbotenen Variante übereinstimmte. Bei Erk/Böhme ist auch die Melodie angegeben: Es besteht kein Zweifel, dass sie eine variierte Melodie des von Studenten schon seit jeher gesungenen Gaudeamus igitur ist. Im gleichen Band sind an einer anderen Stelle auch die ersten drei Strophen des Flugblattliedes von Typ I ebenfalls mit einer Melodievariante des Gaudeamus-Liedes zu finden.’ Dass man das Räuberlied bzw. seine Varianten auf fliegenden Blättern und im Volksmunde nach dieser Melodie sang (oder wenigstens auch nach ihr), ist von Bedeutung, weil es die Begründung untermauert, dass Studenten bei seiner Verbreitung entscheidend mitgewirkt haben. Auf die Begeisterung der Studenten für das Schiller-Drama hatte ja auch Goethe hingewiesen.?' Meiner Vermutung nach waren aber die ”® Deutscher Liederhort. Auswahl der vorzüglicheren deutschen Volkslieder. Hg. v. Erk, Ludwig u. nach Erks Nachlass v. Franz. M. Böhme. Leipzig: Breitkopf und Härtel, 1894. Bd. 3, Nr. 1372, S. 241 f. 30 Vel. dazu ebd., die Gaudeamus-Variationen unter dem Titel ,De brevitate“. Nr. 1688/A-E. S. 488-492. Davon trägt die E-Variante den Titel „Räuberlied von Fr. Schiller 1781“, was nicht genau stimmt, weil darunter bereits die drei Strophen des ersten umgearbeiteten und verbotenen Flugblattliedtyps zu lesen sind. Es ist auch unverständlich, wieso der so genaue L. Erk und der später dessen Werk neubearbeitende F. M. Böhme die inhaltlichen und vor allem die melodischen Zusammenhänge zwischen dem Flugblattlied und dem Reiterlied nicht registriert haben. ®1 Goethe, J. W.: Erlebnisse und Begegnungen. Berliner Ausgabe, Bd. 16, S. 402. + 107 «