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2) Verwahrungsmittel sollen 1. Allerhand rare, und wenns das Vermögen leidet, kostbare Angehánge zumal bey Kindern seyn. 2. So reibet man auch Kinder und Erwachsenen öfters mit nüchternem Speichel. [Seite 29-] 3. Ist die Rede von schönem Vieh, als Fohlen, Kälbern oder Schooßhündchen, so wird ihnen ein rothes Halsband anbefestigt, oder auch nur ein rother Lappen ans linke Ohr geheftet; oder endlich bey dem Lobe des Thieres mit den bekanten Worten: Pick dich! ausgespieen. 3) Die Kur bey bereits geschehener Beschreiung, wird mit Wafer, worinnen dreymal etliche glühende Kohlen abgeloschen, und iedesmal ein Kreuz darüber gezeichnet worden, verrichtet; also zwar, daß Stirne, Schläfe und Augenlieder des Kranken benezzet werden. Als einen Pendent zu dieser Beruffens-Materie muß ich auch das beinahe durchgängige Vorurtheil der gemeinen Kindbetterinnen und Ammen berühren, welche ihre Befreundtinnen, Nachbarinnen, und wer sonst bey ihnen eintritt, recht zudringlich zum Sitzen nöthigen; oder auch, wie auf den Dörfern bräuchlich ist, von der sich beurlaubenden Person recht angelegentlich um einen Faden oder ein sonstiges Läppchen anhalten, und solches in des Kindes Wiege werfen. Beides aus Aberglaube: damit dem kleinen Säugling nicht der Schlaf fortgetragen werde. Beschwörung und Herausforderung der Geister. Solte zwar ebenfalls zu jenen, in unsern lichtvollern Zeiten ganz und gar verabschiedeten Thorheiten gehören, deren sich die Vernunft längst schämen mußte. Und doch affektirt man noch hier und dorten eine geheime despotische Oberherrschaft über gewiße, uns so bekante Wesen, wie die Geister sind: die aber, sobald wir nur unsern Exorzismus: Alle gute Geister! verrichteten, wie Espenlaub zitterten; und so oft wirs an sie verlageten, und das Geheimniß, Geister nach der Kunst zu behandeln inne hätten; wir sie iedesmal zu unsern beliebigen Diensten zwingen könten. Man könte diese Beschwörung füglich in die zum Scherze, und diejenige im Ernste unternommene, eintheilen. Die erstere soll auf ein Poßenspiel hinauslaufen, wo neugierige Personen vom Geisterzitirer diesen oder jenen Verstorbenen zu sehen anverlangen, und durch List und Täuschung beides der Sinne und halbschauerlichen Einbildung, den zitirten Todten wirklich gesehen zu haben, irre geführet werden. Die zweite ernsthaftere Beschwörung aber, hat mehrmals traurige Spuren hinterlaßen: Man erzehlt sich in allen Akten, in den Unschuldigen Nachrichten, historischen Bildersaalen, Kirchengeschichten, und akademischen Responsen, von der, im Jahr 1715 in der ersten Weihnachts- oder Christnacht ohnweit Jena, durch einen dortigen akademischen Purschen, namentlich Weeber, und 2 Baursleute, unternomene Geisterbeschwörung, welche besagte Gesellschaft, in einem nahe bey Jena gelegenen 248